Die zuständige Aufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung der berufsrechtlichen Bestimmungen und gewährleistet die Qualität der hebammenkundlichen Versorgung.
Berufsbezeichnung
Verliehen in Mecklenburg-Vorpommern, Bundesrepublik Deutschland
Die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung "Hebamme" wurde nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und Prüfung verliehen.
Rechtliche Grundlagen
Alle berufsrechtlichen Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen für Hebammen finden sich ausführlich unter: